Neuregelung der Beitragsverteilung, Datenminimierung und Wahlrecht im HSG 2014
Ministerialentwurf vom 13.06.2023Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetz 2014, um die Verteilung von Studierendenbeiträgen neu zu regeln, Datenschutz zu stärken und kleinen Hochschulvertretungen ein Wahlrecht zur Auflösung ihrer Selbstverwaltung zu geben. Zusätzlich werden Berichtspflichten vereinheitlicht und das Quorum bei Abstimmungen präzisiert.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/14/2023XXVII
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetz 2014, um die Verteilung von Studierendenbeiträgen neu zu regeln, Datenschutz zu stärken und kleinen Hochschulvertretungen ein Wahlrecht zur Auflösung ihrer Selbstverwaltung zu geben. Zusätzlich werden Berichtspflichten vereinheitlicht und das Quorum bei Abstimmungen präzisiert.Schwerpunkte
- Die Verteilung der Studierendenbeiträge wird neu geregelt: Sockelbeträge für Institutionen ohne eigene Körperschaft werden deutlich erhöht, um finanzielle Anreize zum Aufgeben des Selbstverwaltungsstatus zu schaffen.
- Der Institute of Digital Sciences Austria wird als neue Einrichtung in § 1 Abs. 1 aufgenommen.
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