<!--[-->Einführung des Kontroll‑ und Digitalisierungs‑Durchführungsgesetzes (KoDiG)<!--]-->
Einführung des Kontroll‑ und Digitalisierungs‑Durchführungsgesetzes (KoDiG)
Ministerialentwurf vom 18.06.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das Kontroll‑ und Digitalisierungs‑Durchführungsgesetz ein, das Bund und Länder bei amtlichen Kontrollen in Lebensmittel‑ und Veterinärbereich koordiniert, einen mehrjährigen nationalen Kontrollplan etabliert und zentrale digitale Register schafft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/19/2023XXVII
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Zusammenfassung

Der Entwurf führt das Kontroll‑ und Digitalisierungs‑Durchführungsgesetz ein, das Bund und Länder bei amtlichen Kontrollen in Lebensmittel‑ und Veterinärbereich koordiniert, einen mehrjährigen nationalen Kontrollplan etabliert und zentrale digitale Register schafft.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz legt den Geltungsbereich fest und koordiniert die fachliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Qualitätsregelungen.
  • Es werden ein Fachplenum, weitere Arbeitsgruppen und eine Arbeitsgruppe zur Ressourcenplanung eingerichtet, um die Zusammenarbeit zu strukturieren.
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Rauch Johannes

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