<!--[-->Novelle des Forstgesetzes 1975 – Klimaanpassung, Agroforst, Waldbrand‑Kosten und Naturschutz<!--]-->
Novelle des Forstgesetzes 1975 – Klimaanpassung, Agroforst, Waldbrand‑Kosten und Naturschutz
Ministerialentwurf vom 22.06.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Forstgesetz 1975, um Klimaschutz, Agroforstflächen und die Kostenübernahme von Waldbränden zu berücksichtigen; er führt ein Wildbach‑ und Lawinenkataster ein und regelt Pflanzenschutz‑ sowie Bildungsfragen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft6/23/2023XXVII
Umwelt
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Forstgesetz 1975, um Klimaschutz, Agroforstflächen und die Kostenübernahme von Waldbränden zu berücksichtigen; er führt ein Wildbach‑ und Lawinenkataster ein und regelt Pflanzenschutz‑ sowie Bildungsfragen.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext erweitert die Ziel‑ und Grundsatzbestimmung des Forstgesetzes um den Hinweis, dass Wald in einer durch den Klimawandel veränderten Umwelt steht und betont die Bedeutung für Kohlenstoffaufnahme und -speicherung.
  • Agroforstflächen, darunter Mehrnutzenhecken, werden als forstwirtschaftliche Flächen definiert und in das Anwendungsgebiet des Forstgesetzes aufgenommen.
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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