<!--[-->Integration nicht arbeitsfähiger Jugendlicher bis 25 Jahre – neue Regelungen für AMS, SMS und Ausbildungspflicht<!--]-->
Integration nicht arbeitsfähiger Jugendlicher bis 25 Jahre – neue Regelungen für AMS, SMS und Ausbildungspflicht
Ministerialentwurf vom 27.06.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf befreit Personen bis 25 Jahre von der Arbeitsfähigkeit‑Prüfung, erweitert Betreuungs‑ und Schulungsangebote des AMS/SMS und verkürzt den ausbildungsfreien Zeitraum von vier auf drei Monate – alles ab dem 1. Januar 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/28/2023XXVII
Bildung
Arbeitslosenversicherung
Organisation des Unterrichtswesens
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Der Entwurf befreit Personen bis 25 Jahre von der Arbeitsfähigkeit‑Prüfung, erweitert Betreuungs‑ und Schulungsangebote des AMS/SMS und verkürzt den ausbildungsfreien Zeitraum von vier auf drei Monate – alles ab dem 1. Januar 2024.

Schwerpunkte

  • Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr werden von der verpflichtenden Untersuchung ihrer Arbeitsfähigkeit befreit.
  • Das AMS und das SMS müssen für Jugendliche, bei denen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bestehen, Schulungs‑ und Wiedereingliederungsmaßnahmen bereitstellen, entwickeln und ausbauen.
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.