Zusammenfassung
Das Gesetz erhöht die Vergütung von Gerichtsvollziehern, führt bargeldlose Zahlungen ein und passt die Fahrtkostenerstattung an aktuelle Preissteigerungen an.Bundesministerium für Justiz7/12/2023XXVII
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Gerichtsvollzieher dürfen künftig bargeldlose Zahlungen (z. B. Karte, Online‑Überweisung) entgegennehmen; die Kosten für Transaktionsgebühren trägt der Bund.
- Die Grundvergütung für die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses wird von 2 € auf 4 € verdoppelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.