COVID‑19‑Krisenhilfen: Einmalzahlung, Ausbildungsverlängerungen und Familienbeihilfen
Ministerialentwurf vom 18.06.2020Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine 450‑Euro‑Einmalzahlung für Arbeitslose, verlängert Ausbildungsförderungen wegen Corona und erhöht im September 2020 die Familienbeihilfe um 360 € pro Kind.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend6/19/2020XXVII
Gesundheit
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine 450‑Euro‑Einmalzahlung für Arbeitslose, verlängert Ausbildungsförderungen wegen Corona und erhöht im September 2020 die Familienbeihilfe um 360 € pro Kind.Schwerpunkte
- Eine Einmalzahlung von 450 € wird an Personen gezahlt, die zwischen Mai und August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten haben.
- Die Höchstdauer von Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld und Fachkräftestipendien wird wegen der Corona‑Krise verlängert, sodass Betroffene ihre Ausbildung nachholen können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.