Mautreform 2024 – Elektronische Zahlung, CO₂‑Tarife & Tunnelfinanzierung
Ministerialentwurf vom 30.08.2023Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz und das ASFINAG‑Gesetz: Er führt geschlechtsneutrale Bezeichnungen ein, ersetzt "höchstes zulässiges Gesamtgewicht" durch "technisch zulässige Gesamtmasse“, legt elektronische Mautzahlung fest, definiert neue Tarife nach Achsen‑ und Emissionsklassen (2024‑2026) und richtet Netto‑Benützungsentgelte zur Finanzierung des Eisenbahnbasistunnels ein.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/31/2023XXVII
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz und das ASFINAG‑Gesetz: Er führt geschlechtsneutrale Bezeichnungen ein, ersetzt "höchstes zulässiges Gesamtgewicht" durch "technisch zulässige Gesamtmasse“, legt elektronische Mautzahlung fest, definiert neue Tarife nach Achsen‑ und Emissionsklassen (2024‑2026) und richtet Netto‑Benützungsentgelte zur Finanzierung des Eisenbahnbasistunnels ein.Schwerpunkte
- Die Bezeichnung des zuständigen Ministers wird zu "Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie" geändert.
- Der Ausdruck "höchstes zulässiges Gesamtgewicht" wird durch "technisch zulässige Gesamtmasse" ersetzt, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.