<!--[-->Einschränkung der Grundbucheinsicht zum Schutz von Privat‑ und Familienleben<!--]-->
Einschränkung der Grundbucheinsicht zum Schutz von Privat‑ und Familienleben
Ministerialentwurf vom 06.09.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Antragsrecht, mit dem Personen die Einsicht in Grundbuchurkunden, die persönliche Daten enthalten, beschränken können; Gerichte entscheiden gebührenfrei, und in bestimmten Fällen wird nur eine gesonderte Ausfertigung ins Register aufgenommen. Inkrafttreten: 1. Jänner 2024.
Bundesministerium für Justiz9/7/2023XXVII
Gerichtswesen
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Antragsrecht, mit dem Personen die Einsicht in Grundbuchurkunden, die persönliche Daten enthalten, beschränken können; Gerichte entscheiden gebührenfrei, und in bestimmten Fällen wird nur eine gesonderte Ausfertigung ins Register aufgenommen. Inkrafttreten: 1. Jänner 2024.

Schwerpunkte

  • Personen, deren Privat‑ oder Familiendaten in einer Grundbuchurkunde stehen, können beantragen, dass die Einsicht in diese Urkunde eingeschränkt wird; das Verfahren ist gebührenfrei.
  • Das zuständige Bezirksgericht entscheidet im außerstreitigen Verfahren; nur die betroffene Person hat Parteistellung.
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.