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Bundesgesetz zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen (MinBestG)
Ministerialentwurf vom 02.10.2023

Zusammenfassung

Das MinBestG führt eine globale Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen ein, die einen Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € erzielen. Es erhebt drei Stufen von Ergänzungssteuern (NES, PES, SES) und verlangt jährliche Berichte; das Gesetz gilt ab dem 31.12.2023, wobei die SES‑Pflicht erst ab 2024 wirksam wird.
Bundesministerium für Finanzen10/3/2023XXVII
Handel
Industrie
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das MinBestG führt eine globale Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen ein, die einen Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € erzielen. Es erhebt drei Stufen von Ergänzungssteuern (NES, PES, SES) und verlangt jährliche Berichte; das Gesetz gilt ab dem 31.12.2023, wobei die SES‑Pflicht erst ab 2024 wirksam wird.

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich umfasst Unternehmensgruppen, deren Jahresumsatz in den letzten vier Geschäftsjahren mindestens 750 Mio. € beträgt; ausgenommen sind staatliche Einheiten, internationale Organisationen, Non‑Profit‑Organisationen, Pensionsfonds und bestimmte Investment‑ bzw. Immobilienfonds.
  • Die nationale Ergänzungssteuer (NES) wird erhoben, wenn der effektive Steuersatz einer Gruppe in Österreich unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegt; die zu zahlende NES entspricht dem für das betreffende Geschäftsjahr berechneten Ergänzungssteuerbetrag.
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