Bundesgesetz zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen (MinBestG)
Ministerialentwurf vom 02.10.2023Zusammenfassung
Das MinBestG führt eine globale Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen ein, die einen Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € erzielen. Es erhebt drei Stufen von Ergänzungssteuern (NES, PES, SES) und verlangt jährliche Berichte; das Gesetz gilt ab dem 31.12.2023, wobei die SES‑Pflicht erst ab 2024 wirksam wird.Bundesministerium für Finanzen10/3/2023XXVII
Handel
Industrie
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Das MinBestG führt eine globale Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen ein, die einen Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € erzielen. Es erhebt drei Stufen von Ergänzungssteuern (NES, PES, SES) und verlangt jährliche Berichte; das Gesetz gilt ab dem 31.12.2023, wobei die SES‑Pflicht erst ab 2024 wirksam wird.Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich umfasst Unternehmensgruppen, deren Jahresumsatz in den letzten vier Geschäftsjahren mindestens 750 Mio. € beträgt; ausgenommen sind staatliche Einheiten, internationale Organisationen, Non‑Profit‑Organisationen, Pensionsfonds und bestimmte Investment‑ bzw. Immobilienfonds.
- Die nationale Ergänzungssteuer (NES) wird erhoben, wenn der effektive Steuersatz einer Gruppe in Österreich unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegt; die zu zahlende NES entspricht dem für das betreffende Geschäftsjahr berechneten Ergänzungssteuerbetrag.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.