Neuregelung des Apothekenwesens – Qualifikationen, Öffnungszeiten, Verpachtung & Sanktionen
Ministerialentwurf vom 22.10.2023Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Apothekengesetz, die Apothekerkammer‑ und Gehaltskassengesetze. Er legt neue Qualifikations‑ und Öffnungszeiten‑Regeln fest, regelt Verpachtung, Notfallbereitschaft, Datenschutz, Geldstrafen und das Verfahren zur Konzessionsvergabe.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/23/2023XXVII
Apotheke
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Apothekengesetz, die Apothekerkammer‑ und Gehaltskassengesetze. Er legt neue Qualifikations‑ und Öffnungszeiten‑Regeln fest, regelt Verpachtung, Notfallbereitschaft, Datenschutz, Geldstrafen und das Verfahren zur Konzessionsvergabe.Schwerpunkte
- Der Entwurf legt fest, dass Personen, die länger als drei Jahre nicht in einer öffentlichen oder Anstaltsapotheke gearbeitet haben und nicht mindestens sechs Monate kürzlich wieder tätig waren, sowie Antragsteller über 65 Jahre beim Einreichen des Konzessionsantrags ausgeschlossen werden.
- Personen mit ausländischem Studienabschluss müssen vor Beginn der einjährigen fachlichen Ausbildung einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbringen; sonst kann die Ausbildung innerhalb von vier Wochen untersagt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.