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Bundesgesetz über das Institute of Digital Sciences Austria
Ministerialentwurf vom 26.11.2023

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz gründet das Institute of Digital Sciences Austria als öffentliche, interdisziplinäre Universität in Linz. Es definiert die Rechtsstellung, den breiten digitalen Wirkungsbereich, die Governance‑Strukturen (Präsident, Kuratorium, Universitätsversammlung), Studienangebote (Bachelor, Master, PhD) und das Finanzierungsmodell (Bund, Land Oberösterreich, Drittmittel). Das Gesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und enthält Übergangsregelungen für die ersten Organe.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/27/2023XXVII
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Forschung und geistiges Eigentum

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz gründet das Institute of Digital Sciences Austria als öffentliche, interdisziplinäre Universität in Linz. Es definiert die Rechtsstellung, den breiten digitalen Wirkungsbereich, die Governance‑Strukturen (Präsident, Kuratorium, Universitätsversammlung), Studienangebote (Bachelor, Master, PhD) und das Finanzierungsmodell (Bund, Land Oberösterreich, Drittmittel). Das Gesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und enthält Übergangsregelungen für die ersten Organe.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz errichtet das Institute of Digital Sciences Austria als öffentliche Universität in Linz und verleiht ihm die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; die Universität darf Gesellschaften, Stiftungen und Vereine gründen und sich daran beteiligen.
  • Der fachliche Wirkungsbereich umfasst alle Aspekte der Digitalisierung und digitalen Transformation in einem breiten, internationalen und interdisziplinären Kontext – von Natur‑ über Ingenieur‑ bis zu Kunst‑ und Sozialwissenschaften.
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Polaschek Martin, Dr.

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