<!--[-->Umsetzung der EU‑Laderichtlinie & Anpassung des Postmarktes<!--]-->
Umsetzung der EU‑Laderichtlinie & Anpassung des Postmarktes
Ministerialentwurf vom 08.01.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Funkanlagen‑Marktüberwachungsgesetz an die EU‑Richtlinie 2022/2380 an, führt Kennzeichnungspflichten für Geräte ohne Ladegerät ein und ändert das Postmarktgesetz, sodass internationale Briefsendungen länger brauchen dürfen und Papier‑Einreichungen entfallen.
Bundesministerium für Finanzen1/9/2024XXVII
Telekommunikation
Post- und Fernmeldewesen

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Funkanlagen‑Marktüberwachungsgesetz an die EU‑Richtlinie 2022/2380 an, führt Kennzeichnungspflichten für Geräte ohne Ladegerät ein und ändert das Postmarktgesetz, sodass internationale Briefsendungen länger brauchen dürfen und Papier‑Einreichungen entfallen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 3a erlaubt es Verbrauchern, bestimmte Funkgeräte ohne Ladegerät zu erwerben; Anbieter müssen diese Möglichkeit deutlich machen.
  • Verkäufer müssen auf der Verpackung ein gut sichtbares Piktogramm anbringen, das zeigt, ob ein Ladegerät enthalten ist.
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

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