Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Funkanlagen‑Marktüberwachungsgesetz an die EU‑Richtlinie 2022/2380 an, führt Kennzeichnungspflichten für Geräte ohne Ladegerät ein und ändert das Postmarktgesetz, sodass internationale Briefsendungen länger brauchen dürfen und Papier‑Einreichungen entfallen.Bundesministerium für Finanzen1/9/2024XXVII
Telekommunikation
Post- und Fernmeldewesen
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Funkanlagen‑Marktüberwachungsgesetz an die EU‑Richtlinie 2022/2380 an, führt Kennzeichnungspflichten für Geräte ohne Ladegerät ein und ändert das Postmarktgesetz, sodass internationale Briefsendungen länger brauchen dürfen und Papier‑Einreichungen entfallen.Schwerpunkte
- Ein neuer § 3a erlaubt es Verbrauchern, bestimmte Funkgeräte ohne Ladegerät zu erwerben; Anbieter müssen diese Möglichkeit deutlich machen.
- Verkäufer müssen auf der Verpackung ein gut sichtbares Piktogramm anbringen, das zeigt, ob ein Ladegerät enthalten ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.