35. StVO‑Novelle – erweiterte Befugnisse für Verkehrssicherheit und lokale Geschwindigkeitsüberwachung
Ministerialentwurf vom 16.01.2024Zusammenfassung
Die 35. StVO‑Novelle erweitert Befugnisse von Behörden und Gemeinden: Sie präzisiert Behinderungsdefinitionen, schließt den Rettungsdienst ein, ermöglicht neue Lichtsignalregelungen, erlaubt niedrigere Geschwindigkeiten in sensiblen Bereichen und gibt Gemeinden ohne Gemeindewachkörper die Möglichkeit, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2024 vorgesehen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie1/17/2024XXVII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die 35. StVO‑Novelle erweitert Befugnisse von Behörden und Gemeinden: Sie präzisiert Behinderungsdefinitionen, schließt den Rettungsdienst ein, ermöglicht neue Lichtsignalregelungen, erlaubt niedrigere Geschwindigkeiten in sensiblen Bereichen und gibt Gemeinden ohne Gemeindewachkörper die Möglichkeit, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2024 vorgesehen.Schwerpunkte
- Die Formulierung "gehindert" wird zu "erheblich behindert" geändert, sodass die Definition von Behinderungen für Fußgänger*innen präziser und strenger wird.
- Der Rettungsdienst wird in die Ausnahmeregelungen für Sonderfahrzeuge aufgenommen, sodass dessen Fahrzeuge bei Einsätzen von Halte‑ und Parkverboten befreit sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.