Erweiterung des Medizinproduktegesetzes 2021 um Markt‑Weitergabe und längere Übergangsfristen
Ministerialentwurf vom 16.01.2024Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Medizinproduktegesetz 2021, definiert das weitere Bereitstellen von bereits genutzten Medizinprodukten und verlängert Übergangsfristen für nicht zertifizierte Produkte, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/17/2024XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Medizinproduktegesetz 2021, definiert das weitere Bereitstellen von bereits genutzten Medizinprodukten und verlängert Übergangsfristen für nicht zertifizierte Produkte, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich wird um die „weitere Bereitstellung auf dem Markt“ erweitert, sodass auch Verkauf, Vermietung oder Weitergabe gebrauchter Medizinprodukte geregelt werden.
- Eine neue Definition für „weitere Bereitstellung“ wird eingeführt: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe bereits in Betrieb genommener Medizinprodukte auf dem EU‑Markt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.