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Einführung einer Abzugsteuer für Leitungsrechte und Hochwasserschutz
Ministerialentwurf vom 06.02.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine 10 %‑Abzugsteuer (7,5 % bei Körperschaften) auf Zahlungen im Zusammenhang mit Leitungsrechten und Hochwasserschutz ein und erweitert die Gebührenbefreiung, um den Verwaltungsaufwand zu senken. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2025 und führt zu Mindereinnahmen von bis zu drei Millionen Euro.
Bundesministerium für Finanzen2/7/2024XXVII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine 10 %‑Abzugsteuer (7,5 % bei Körperschaften) auf Zahlungen im Zusammenhang mit Leitungsrechten und Hochwasserschutz ein und erweitert die Gebührenbefreiung, um den Verwaltungsaufwand zu senken. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2025 und führt zu Mindereinnahmen von bis zu drei Millionen Euro.

Schwerpunkte

  • Eine neue Abzugsteuer von 10 % (7,5 % bei Körperschaften) wird auf alle Zahlungen erhoben, die im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten oder Hochwasserschutzmaßnahmen stehen.
  • Als Infrastrukturbetreiber gelten Elektrizitäts‑, Erdgas‑, Mineralrohstoff‑ und Fernwärmeversorgungsunternehmen.
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