Erweiterung des Tierschutzgesetzes: Qualzuchtverbot, Kennzeichnungspflicht und neue Fachstelle
Ministerialentwurf vom 18.02.2024Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Tierschutzgesetz um neue Bestimmungen zum Qualzuchtverbot, führt eine zentrale Kennzeichnungs‑ und Registrierungsdatenbank ein, schafft eine Fachstelle und eine wissenschaftliche Kommission sowie erweiterte Melde‑ und Schulungspflichten für Halter und Züchter.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/19/2024XXVII
Tierschutz
Tiermedizin
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Tierschutzgesetz um neue Bestimmungen zum Qualzuchtverbot, führt eine zentrale Kennzeichnungs‑ und Registrierungsdatenbank ein, schafft eine Fachstelle und eine wissenschaftliche Kommission sowie erweiterte Melde‑ und Schulungspflichten für Halter und Züchter.Schwerpunkte
- Ein neues Kapitel für Qualzucht wird eingeführt (Abschnitte § 22a‑c) und ein Verbot von Geräten, die Tiere schmerzen lassen (z. B. Halsbänder ohne Stoppfunktion).
- Für Hunde und Zuchtkatzen wird ein landesweiter Kennzeichnungs‑ und Registrierungsservice eingeführt, inklusive einer zentralen Datenbank.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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