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Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) – Förderung erneuerbaren Wasserstoffs
Ministerialentwurf vom 25.02.2024

Zusammenfassung

Das Wasserstoffförderungsgesetz stellt bis zu 400 Millionen Euro bereit, um den Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht‑biogenen Ursprungs zu fördern. Die Mittel werden über einen wettbewerblichen Auktionsmechanismus verteilt und als fixe Prämie für zehn Jahre gezahlt. Voraussetzung ist der Betrieb mit erneuerbarer Elektrizität und die Einhaltung europäischer Beihilferegeln.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/26/2024XXVII
Umwelt
Energie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Das Wasserstoffförderungsgesetz stellt bis zu 400 Millionen Euro bereit, um den Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht‑biogenen Ursprungs zu fördern. Die Mittel werden über einen wettbewerblichen Auktionsmechanismus verteilt und als fixe Prämie für zehn Jahre gezahlt. Voraussetzung ist der Betrieb mit erneuerbarer Elektrizität und die Einhaltung europäischer Beihilferegeln.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz verfolgt das Ziel, die inländische Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht‑biogenen Ursprungs zu steigern.
  • Die Förderung erfolgt über eine wettbewerbliche Auktion (2024) und wird als fixe Prämie pro erzeugter Menge Wasserstoff für zehn Jahre ausgezahlt.
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

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