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COVID‑19‑Investitionsprämie und Vorbelastungs­ermächtigung
Ministerialentwurf vom 22.06.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf erlaubt der Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Vorbelastungen bis zu 1 Mrd. € zu begründen, und führt ein Investitionszuschussprogramm ein, das Unternehmen 7 % bzw. 14 % ihrer förderfähigen Investitionen erstattet.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/23/2020XXVII
Wirtschaft

Zusammenfassung

Der Entwurf erlaubt der Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Vorbelastungen bis zu 1 Mrd. € zu begründen, und führt ein Investitionszuschussprogramm ein, das Unternehmen 7 % bzw. 14 % ihrer förderfähigen Investitionen erstattet.

Schwerpunkte

  • Die Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort darf im Einvernehmen mit dem Finanzminister Vorbelastungen bis zu einer Gesamthöhe von 1 Mrd. € für die Jahre bis 2025 begründen.
  • Die Investitionsprämie beträgt 7 % der förderfähigen Neuinvestitionen; für Projekte in Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life‑Science wird sie auf 14 % verdoppelt.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr. © Parlamentsdirektion

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



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