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Neuregelung der Kontrolle biologischer Erzeugnisse und Zentralisierung der Kontrollstellen‑Zulassung
Ministerialentwurf vom 03.03.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das EU‑QuaDG, definiert neue Begriffe, verlagert die Zulassung von Kontrollstellen auf den Bundesminister und schafft einen Kontrollausschuss zur Koordinierung der amtlichen Kontrollen in der biologischen Produktion.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/4/2024XXVII
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das EU‑QuaDG, definiert neue Begriffe, verlagert die Zulassung von Kontrollstellen auf den Bundesminister und schafft einen Kontrollausschuss zur Koordinierung der amtlichen Kontrollen in der biologischen Produktion.

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich des EU‑QuaDG wird erweitert und schließt künftig die Verordnung (EU) 2018/848 über ökologische Produktion sowie Arbeitsgänge in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen ein.
  • Der Begriff „Vereinigung“ wird neu definiert und umfasst nun auch natürliche und juristische Personen, die nach den EU‑Verordnungen (1151/2012) bzw. (2019/787) gleichgestellt sind.
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