Einbeziehung von Leiharbeitsbetrieben in das Bauarbeiter‑Schlechtwetterentschädigungsgesetz
Ministerialentwurf vom 17.03.2024Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bauarbeiter‑Schlechtwetterentschädigungsgesetz, um Leiharbeitsbetriebe verfassungskonform in den Geltungsbereich einzubeziehen und die Rückerstattungsprozesse zu vereinfachen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/18/2024XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bauarbeiter‑Schlechtwetterentschädigungsgesetz, um Leiharbeitsbetriebe verfassungskonform in den Geltungsbereich einzubeziehen und die Rückerstattungsprozesse zu vereinfachen.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich des BSchEG wird erweitert, sodass Leiharbeitnehmer*innen in Betrieben, die dem BSchEG unterliegen, ebenfalls Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung haben.
- Der Verweis im Gesetz auf das Landarbeitsgesetz wird von der Fassung 1948 auf die aktuelle Fassung von 2021 aktualisiert.
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