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Einbeziehung von Leiharbeitsbetrieben in das Bauarbeiter‑Schlechtwetterentschädigungsgesetz
Ministerialentwurf vom 17.03.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bauarbeiter‑Schlechtwetterentschädigungsgesetz, um Leiharbeitsbetriebe verfassungskonform in den Geltungsbereich einzubeziehen und die Rückerstattungsprozesse zu vereinfachen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/18/2024XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bauarbeiter‑Schlechtwetterentschädigungsgesetz, um Leiharbeitsbetriebe verfassungskonform in den Geltungsbereich einzubeziehen und die Rückerstattungsprozesse zu vereinfachen.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des BSchEG wird erweitert, sodass Leiharbeitnehmer*innen in Betrieben, die dem BSchEG unterliegen, ebenfalls Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung haben.
  • Der Verweis im Gesetz auf das Landarbeitsgesetz wird von der Fassung 1948 auf die aktuelle Fassung von 2021 aktualisiert.
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