<!--[-->Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes – digitale Antragstellung & vereinfachte Kommunikation<!--]-->
Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes – digitale Antragstellung & vereinfachte Kommunikation
Ministerialentwurf vom 27.03.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf führt elektronische Anträge und vereinfachte Kommunikation im AMS ein, reduziert persönliche Vorsprachen auf Ausnahmefälle und regelt die rückwirkende Gewährung von Arbeitslosengeld in besonderen Situationen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/28/2024XXVII
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Der Entwurf führt elektronische Anträge und vereinfachte Kommunikation im AMS ein, reduziert persönliche Vorsprachen auf Ausnahmefälle und regelt die rückwirkende Gewährung von Arbeitslosengeld in besonderen Situationen.

Schwerpunkte

  • Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss vorrangig über das bundeseinheitliche elektronische Antragsformular eingereicht werden; erst wenn das Formular digital abgesendet wurde, gilt der Antrag als gestellt.
  • Eine persönliche Vorsprache beim AMS ist nur für Erst‑ oder Wiederantragsteller nach mehr als zwei Jahren ohne Leistungen zwingend vorgeschrieben.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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