<!--[-->Netz‑ und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 – Grundlagen und Pflichten<!--]-->
Netz‑ und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 – Grundlagen und Pflichten
Ministerialentwurf vom 02.04.2024

Zusammenfassung

Das NISG 2024 schafft eine zentrale Cybersicherheitsbehörde, definiert Pflichten für kritische Unternehmen und regelt Meldung, Aufsicht und Sanktionen bei Cybervorfällen.
Bundeskanzleramt4/3/2024XXVII
Gesundheit
Informatik
Verfassung
Telekommunikation
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Das NISG 2024 schafft eine zentrale Cybersicherheitsbehörde, definiert Pflichten für kritische Unternehmen und regelt Meldung, Aufsicht und Sanktionen bei Cybervorfällen.

Schwerpunkte

  • Die Cybersicherheitsbehörde wird als zentrale Aufsichts‑ und Koordinierungsstelle eingerichtet und übernimmt Aufgaben wie die Erstellung der nationalen Cybersicherheitsstrategie, Lagebilder, internationale Vertretung und den Betrieb einer zentralen Anlaufstelle.
  • Computer‑Notfallteams (CSIRTs) erhalten klare Aufgaben: Überwachung von Bedrohungen, Frühwarnungen, Unterstützung bei Vorfällen, forensische Analysen und Koordination im CSIRT‑Netzwerk.
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Nehammer Karl, MSc

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