Einrichtung einer nationalen Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
Ministerialentwurf vom 16.04.2024Zusammenfassung
Das Gesetz richtet eine nationale Behörde im Bundeskanzleramt ein, die EU‑Zertifizierungsschemata für IKT‑Produkte, -Dienste und -Prozesse überwacht, Befugnisse zum Zugriff auf Daten und zum Widerruf von Zertifikaten erhält und bei Nichtbefolgung Geldstrafen vorsieht.Bundeskanzleramt4/17/2024XXVII
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Das Gesetz richtet eine nationale Behörde im Bundeskanzleramt ein, die EU‑Zertifizierungsschemata für IKT‑Produkte, -Dienste und -Prozesse überwacht, Befugnisse zum Zugriff auf Daten und zum Widerruf von Zertifikaten erhält und bei Nichtbefolgung Geldstrafen vorsieht.Schwerpunkte
- Der Bundeskanzler wird als nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung benannt und übernimmt die Überwachung, Durchsetzung und Koordination der EU‑Zertifizierungsschemata.
- Der Bundeskanzler erhält umfassende Befugnisse, u. a. das Recht auf Auskunft, Untersuchung, Anordnung von Prüfungen und das Widerrufsrecht für Zertifikate.
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