<!--[-->Umsetzung der EU‑MiCA‑Verordnung in österreichisches Recht<!--]-->
Umsetzung der EU‑MiCA‑Verordnung in österreichisches Recht
Ministerialentwurf vom 02.05.2024

Zusammenfassung

Das MiCA‑Vollzugsgesetz führt die EU‑Krypto‑Verordnung in Österreich ein, benennt die FMA zur Aufsichtsbehörde und legt umfangreiche Befugnisse, Meldepflichten sowie hohe Geldstrafen fest.
Bundesministerium für Finanzen5/3/2024XXVII
Strafrecht
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Europäische Union

Zusammenfassung

Das MiCA‑Vollzugsgesetz führt die EU‑Krypto‑Verordnung in Österreich ein, benennt die FMA zur Aufsichtsbehörde und legt umfangreiche Befugnisse, Meldepflichten sowie hohe Geldstrafen fest.

Schwerpunkte

  • Die FMA wird als zuständige Behörde für die Durchsetzung der MiCA‑Verordnung benannt.
  • Die FMA erhält umfassende Aufsichtsbefugnisse, u. a. das Recht, Informationen anzufordern, Dienstleistungen bis zu 30 Arbeitstagen auszusetzen und bei begründetem Verdacht ganz zu untersagen.
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

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