Einführung von Telearbeit – Neuer Rechtsrahmen für ortsungebundenes Arbeiten
Ministerialentwurf vom 05.05.2024Zusammenfassung
Der Entwurf ersetzt das Wort „Homeoffice“ durch „Telearbeit“, definiert Telearbeit als Arbeit in der Wohnung oder an selbst gewählten Orten, und legt schriftliche Vereinbarungen, Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel sowie eine neue Telearbeitspauschale fest. Die Regelungen gelten ab dem 1. Jänner 2025.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft5/6/2024XXVII
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Zusammenfassung
Der Entwurf ersetzt das Wort „Homeoffice“ durch „Telearbeit“, definiert Telearbeit als Arbeit in der Wohnung oder an selbst gewählten Orten, und legt schriftliche Vereinbarungen, Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel sowie eine neue Telearbeitspauschale fest. Die Regelungen gelten ab dem 1. Jänner 2025.Schwerpunkte
- Der neue § 2h definiert Telearbeit, die sowohl in der eigenen Wohnung als auch an selbst gewählten Orten außerhalb des Unternehmens möglich ist.
- Der Begriff „absehen“ wird in § 7a durch „abzusehen“ ersetzt, um die Schreibweise zu korrigieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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