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Erweiterte Bekämpfung von Scheinunternehmen im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz
Ministerialentwurf vom 06.05.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, um Scheinunternehmen besser zu bekämpfen. Er erweitert die Datenbank, bindet das Arbeitsmarktservice ein und erlaubt vorübergehende Geldtransaktionssperren. Zudem wird die Haftung von Auftraggebern auf alle Arbeitnehmer in der Auftragskette ausgedehnt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft5/7/2024XXVII
Finanzwesen
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, um Scheinunternehmen besser zu bekämpfen. Er erweitert die Datenbank, bindet das Arbeitsmarktservice ein und erlaubt vorübergehende Geldtransaktionssperren. Zudem wird die Haftung von Auftraggebern auf alle Arbeitnehmer in der Auftragskette ausgedehnt.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „und“ wird in § 3 Abs. 2 durch ein Komma ersetzt und ein neuer Ziff 6 mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) eingefügt, sodass das AMS künftig Daten aus der Sozialbetrugsdatenbank nutzen kann.
  • Das Bundesministerium für Finanzen muss eine Sozialbetrugsdatenbank führen, die künftig nicht nur Daten zu Beitragsverkürzungen, sondern auch zu allen Formen gerichtlich strafbaren Sozialbetrugs durch Unternehmen enthält.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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