Entwurf zur Entlastung landwirtschaftlicher Sozialversicherungsbeiträge
Ministerialentwurf vom 22.06.2020Zusammenfassung
Der Entwurf senkt den Anrechnungsprozentsatz beim fiktiven Ausgedinge, streicht den Solidaritätsbeitrag und erhöht die Pensions‑Beitragsgrundlage für junge landwirtschaftliche Mitarbeitende, während er die Mindest‑KV‑Beitragsgrundlage angleicht und den 3‑%‑Zuschlag für Optionsbetriebe abschafft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/23/2020XXVII
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf senkt den Anrechnungsprozentsatz beim fiktiven Ausgedinge, streicht den Solidaritätsbeitrag und erhöht die Pensions‑Beitragsgrundlage für junge landwirtschaftliche Mitarbeitende, während er die Mindest‑KV‑Beitragsgrundlage angleicht und den 3‑%‑Zuschlag für Optionsbetriebe abschafft.Schwerpunkte
- Der Anrechnungsprozentsatz beim fiktiven Ausgedinge wird von 13 % auf 10 % gesenkt, wodurch die Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebsübernahmen höher ausfällt.
- Der bisherige Solidaritätsbeitrag von 0,5 % auf Pensionen und Ausgleichszulagen wird vollständig gestrichen.
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