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Novellierung des Medienprivilegs im Datenschutzgesetz
Ministerialentwurf vom 06.05.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Medienprivileg im DSG: Er schützt das Redaktionsgeheimnis, erlaubt umfangreiche Datenverarbeitung für Journalisten und schränkt Betroffenenrechte ein, insbesondere solange keine Veröffentlichung erfolgt ist. Zusätzlich wird ein neues Privileg für Bürgerjournalismus eingeführt. Inkrafttreten am 1. Juli 2024.
Bundesministerium für Justiz5/7/2024XXVII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Medienprivileg im DSG: Er schützt das Redaktionsgeheimnis, erlaubt umfangreiche Datenverarbeitung für Journalisten und schränkt Betroffenenrechte ein, insbesondere solange keine Veröffentlichung erfolgt ist. Zusätzlich wird ein neues Privileg für Bürgerjournalismus eingeführt. Inkrafttreten am 1. Juli 2024.

Schwerpunkte

  • Ein datenschutzrechtliches Redaktionsgeheimnis wird eingeführt: Verantwortliche dürfen gegenüber Betroffenen keine Informationen preisgeben, die dem Redaktionsgeheimnis unterliegen.
  • Journalisten dürfen besondere Datenkategorien (z. B. Gesundheits‑ oder Strafdaten) verarbeiten, wenn sie für journalistische Zwecke nötig sind; die §§ 12 und 13 DSG gelten nicht.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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