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Modernisierung des Eisenbahn‑Beförderungs‑ und Fahrgastrechtegesetzes
Ministerialentwurf vom 20.05.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Eisenbahn‑Beförderungs‑ und Fahrgastrechtegesetz an die aktuelle EU‑Verordnung 2021/782 an, führt geschlechtsneutrale Sprache ein, legt neue Entschädigungs‑ und Transparenzregeln fest und schafft einen Fahrgastbeirat sowie Strafbestimmungen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/21/2024XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Eisenbahn‑Beförderungs‑ und Fahrgastrechtegesetz an die aktuelle EU‑Verordnung 2021/782 an, führt geschlechtsneutrale Sprache ein, legt neue Entschädigungs‑ und Transparenzregeln fest und schafft einen Fahrgastbeirat sowie Strafbestimmungen.

Schwerpunkte

  • Alle Verweise auf die alte EU‑Verordnung von 2007 werden durch die aktuelle Verordnung 2021/782 ersetzt, um das Gesetz mit dem neuesten EU‑Recht in Einklang zu bringen.
  • Eine neue Paragraph 31a legt fest, dass alle personenbezogenen Bezeichnungen im Gesetz geschlechtsneutral zu verstehen sind.
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