Bundesgesetz zur Umsetzung der EU‑Daten‑Governance‑Verordnung (Daten‑Governance‑Gesetz)
Ministerialentwurf vom 01.10.2024Zusammenfassung
Das Gesetz setzt die EU‑Daten‑Governance‑Verordnung in nationales Recht um, schafft eine zentrale Informationsstelle und eine zuständige Behörde für Datenvermittlungsdienste sowie datenaltruistische Organisationen und führt Geldstrafen für Verstöße ein.Bundeskanzleramt10/2/2024XXVII
Informatik
Europäische Union
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Das Gesetz setzt die EU‑Daten‑Governance‑Verordnung in nationales Recht um, schafft eine zentrale Informationsstelle und eine zuständige Behörde für Datenvermittlungsdienste sowie datenaltruistische Organisationen und führt Geldstrafen für Verstöße ein.Schwerpunkte
- Einrichtung einer zuständigen Behörde, die Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen registriert und überwacht.
- Errichtung einer zentralen Informationsstelle, die über das Portal data.gv.at eine durchsuchbare Bestandsliste aller verfügbaren Daten bereitstellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.