Erweiterung von Geldwäsche‑ und Eigentümer‑Regelungen für Krypto‑Dienstleister und Sanktionen bei Proliferationsfinanzierung
Ministerialentwurf vom 10.10.2024Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Geldwäsche‑, Eigentümer‑Register‑, Aufsichts‑ und Glücksspielgesetz um neue Regelungen zu Kryptowerten, Self‑Hosted‑Wallet‑Adressen und gezielten Sanktionen gegen Proliferationsfinanzierung.Bundesministerium für Finanzen10/11/2024XXVII
Finanzwesen
Glücksspiel
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Geldwäsche‑, Eigentümer‑Register‑, Aufsichts‑ und Glücksspielgesetz um neue Regelungen zu Kryptowerten, Self‑Hosted‑Wallet‑Adressen und gezielten Sanktionen gegen Proliferationsfinanzierung.Schwerpunkte
- Ein neuer § 11a verpflichtet Anbieter von Kryptowerte‑Dienstleistungen, das Risiko von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und von Nichtumsetzung bzw. Umgehung gezielter Sanktionen bei Transaktionen zu Self‑Hosted‑Wallet‑Adressen zu ermitteln und risikobasierte Minderungsmaßnahmen zu ergreifen.
- Der neue § 23a legt fest, dass Verpflichtete Strategien, Kontrollen und Verfahren einführen müssen, um das Risiko der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung zu mindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.