Sanktionengesetz 2024 – Stärkung der internationalen Sanktionsumsetzung
Ministerialentwurf vom 10.10.2024Zusammenfassung
Das Sanktionengesetz 2024 regelt das Einfrieren von Vermögenswerten, Beschlagnahmen von Verkehrsmitteln und die Verhängung nationaler Sanktionen, schafft ein Koordinationsgremium und überträgt Aufsichtspflichten auf die Finanzmarktaufsichtsbehörde.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/11/2024XXVII
Finanzwesen
öffentliche Sicherheit
Internationale Beziehungen
Zusammenfassung
Das Sanktionengesetz 2024 regelt das Einfrieren von Vermögenswerten, Beschlagnahmen von Verkehrsmitteln und die Verhängung nationaler Sanktionen, schafft ein Koordinationsgremium und überträgt Aufsichtspflichten auf die Finanzmarktaufsichtsbehörde.Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Finanzen kann im Einvernehmen mit den Ministerien für europäische und innere Angelegenheiten Vermögenswerte einfrieren, die Bereitstellung von Vermögenswerten untersagen, Verkehrsmittel beschlagnahmen und deren Verfall anordnen.
- Der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, nationale Sanktionen zu verhängen, wenn Gefahr besteht, dass internationale Sanktionen vereitelt werden, oder zur Bekämpfung von Terrorismus, Massenvernichtungswaffen und Korruption.
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