Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein Schusswaffenkennzeichnungsgesetz ein, das Hersteller, Importeure und Inhaber verpflichtet, Waffen und wichtige Einzelteile dauerhaft zu kennzeichnen, und passt das EU‑Polizeikooperationsgesetz an, um Frontex‑Statutspersonal rechtlich zu integrieren.Bundesministerium für Inneres7/20/2020XXVII
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Hersteller, Importeure und Inhaber müssen jede Schusswaffe und wesentliche Einzelteile mit einer dauerhaften, lesbaren Kennzeichnung versehen, die Hersteller‑/Markenangaben, Herkunftsland, Herstellungsnummer, Jahr und ggf. Typ enthält.
- Ausgenommen sind Waffen, die bereits in einem anderen EU‑Mitgliedstaat nach den EU‑Vorgaben gekennzeichnet wurden, historische Waffen (vor 1900) und Druckluft‑/CO₂‑Waffen bis 6 mm Kaliber.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.