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Kennzeichnung von Schusswaffen & Anpassung EU‑PolKG
Ministerialentwurf vom 19.07.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein Schusswaffenkennzeichnungsgesetz ein, das Hersteller, Importeure und Inhaber verpflichtet, Waffen und wichtige Einzelteile dauerhaft zu kennzeichnen, und passt das EU‑Polizeikooperationsgesetz an, um Frontex‑Statutspersonal rechtlich zu integrieren.
Bundesministerium für Inneres7/20/2020XXVII
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Hersteller, Importeure und Inhaber müssen jede Schusswaffe und wesentliche Einzelteile mit einer dauerhaften, lesbaren Kennzeichnung versehen, die Hersteller‑/Markenangaben, Herkunftsland, Herstellungsnummer, Jahr und ggf. Typ enthält.
  • Ausgenommen sind Waffen, die bereits in einem anderen EU‑Mitgliedstaat nach den EU‑Vorgaben gekennzeichnet wurden, historische Waffen (vor 1900) und Druckluft‑/CO₂‑Waffen bis 6 mm Kaliber.
Regierungsvorlage
Kennzeichnungspflicht für Schusswaffen (SchKG) und EU‑PolKG‑Anpassungen
einfache Mehrheit 14.10.2020
Gesetz
Image of politician Nehammer Karl, MSc © Parlamentsdirektion

Nehammer Karl, MSc

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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