Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetze – Stärkung der Nachverfolgung und Vereinheitlichung der Zuständigkeiten
Ministerialentwurf vom 11.08.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Epidemie‑, Tuberkulose‑ und COVID‑19‑Gesetz, um die Kontaktpersonennachverfolgung zu stärken, Gerichte zu entlasten und Zuständigkeiten für Verordnungen klarer zu regeln.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/12/2020XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Betriebe, Veranstalter und Vereine müssen nach ausdrücklicher Einwilligung von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern deren Kontaktdaten für bis zu 28 Tage speichern und bei Bedarf an die Gesundheitsbehörde übermitteln.
- Gerichte werden nur noch über Anhaftungen informiert, die länger als vier Wochen dauern; kürzere Quarantäne‑Anordnungen bleiben bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.