<!--[0-->Düngemittelgesetz 2020 – Regelung für Inverkehrbringen, Kennzeichnung und Kontrolle von Düngeprodukten<!--]-->
Düngemittelgesetz 2020 – Regelung für Inverkehrbringen, Kennzeichnung und Kontrolle von Düngeprodukten
Ministerialentwurf vom 25.08.2020

Zusammenfassung

Das Düngemittelgesetz 2020 regelt das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Zulassung und die Kontrolle von Düngeprodukten, um Boden, Mensch, Tier und Umwelt zu schützen. Unternehmer müssen Rückverfolgbarkeit sicherstellen; Typen werden von der Bundesministerin zugelassen, die Aufsichtsbehörde prüft die Einhaltung und kann bei Verstößen bestrafen.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus8/26/2020XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Ziel des Gesetzes ist die Erhaltung von Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit und Naturhaushalt sowie der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.
  • Das Gesetz definiert zentrale Begriffe wie Düngemittel, Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsmittel und EU‑Düngeprodukte.
Regierungsvorlage
Düngemittelgesetz 2021 – Regelungen für Inverkehrbringen, Kennzeichnung und Kontrolle von Düngeprodukten
einfache Mehrheit 20.05.2021
Gesetz
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.