Kommunikationsplattform‑Gesetz – Schutz der Nutzer vor Hass und illegalen Inhalten
Ministerialentwurf vom 02.09.2020Zusammenfassung
Das KoPl‑G verpflichtet große Online‑Plattformen, ein transparentes Meldesystem für strafrechtswidrige Inhalte einzurichten, Berichte zu veröffentlichen und bei Verstößen hohe Geldbußen zu riskieren.Bundeskanzleramt9/3/2020XXVII
Internet
Telekommunikation
Zusammenfassung
Das KoPl‑G verpflichtet große Online‑Plattformen, ein transparentes Meldesystem für strafrechtswidrige Inhalte einzurichten, Berichte zu veröffentlichen und bei Verstößen hohe Geldbußen zu riskieren.Schwerpunkte
- Das Gesetz dient der Förderung eines verantwortungsvollen und transparenten Umgangs mit Meldungen über rechtswidrige Inhalte auf Kommunikationsplattformen.
- Plattformen mit weniger als 100 000 registrierten Nutzer*innen und einem Jahresumsatz von max. 500 000 € sind von den Pflichten ausgenommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.