<!--[-->Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 – Aufhebung der Grundsatzbestimmungen und Einbindung der EU‑Kontroll‑Verordnung<!--]-->
Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 – Aufhebung der Grundsatzbestimmungen und Einbindung der EU‑Kontroll‑Verordnung
Ministerialentwurf vom 11.11.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 an die verfassungsrechtliche Kompetenzverschiebung an, hebt die Grundsatzbestimmungen zu Pflanzenschutzmitteln auf und bindet die Überwachung stärker an EU‑Recht.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus11/12/2019XXVII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 an die verfassungsrechtliche Kompetenzverschiebung an, hebt die Grundsatzbestimmungen zu Pflanzenschutzmitteln auf und bindet die Überwachung stärker an EU‑Recht.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf führt die Richtlinie 2009/128/EG und die EU‑Kontroll‑Verordnung als verbindliche Grundlagen für das Inverkehrbringen und die Überwachung von Pflanzenschutzmitteln ein.
  • Das Bundesamt für Ernährungssicherheit wird als zentrale Behörde für die Vollziehung der EU‑Kontroll‑Verordnung benannt.
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Patek Maria, Dipl.-Ing., MBA

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