<!--[-->Gesetz zum Schutz vor Hass‑ und Bildmissbrauch im Internet<!--]-->
Gesetz zum Schutz vor Hass‑ und Bildmissbrauch im Internet
Ministerialentwurf vom 02.09.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt den Opferschutz im Netz: neue Straftatbestände gegen fortdauernde Online‑Belästigung und Upskirting, erweiterte Verhetzung, einheitliche Entschädigungsregeln für Medien sowie Prozessbegleitung und Ermittlungsrechte für Opfer. Inkrafttreten 1. Januar 2021, teils befristet bis Ende 2023.
Bundesministerium für Justiz9/3/2020XXVII
Internet
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt den Opferschutz im Netz: neue Straftatbestände gegen fortdauernde Online‑Belästigung und Upskirting, erweiterte Verhetzung, einheitliche Entschädigungsregeln für Medien sowie Prozessbegleitung und Ermittlungsrechte für Opfer. Inkrafttreten 1. Januar 2021, teils befristet bis Ende 2023.

Schwerpunkte

  • Der Tatbestand § 107c wird erweitert: Fortdauernde Belästigung im Internet (z. B. Hass‑Posts, Bild‑ oder Tatsachenveröffentlichungen) wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 720 Tagessätzen geahndet; bei Selbstmordfolgen oder einer Tatdauer über ein Jahr bis zu drei Jahren.
  • Ein neuer Straftatbestand § 120a verbietet unbefugte Bildaufnahmen von Genital‑, Scham‑, Gesäß‑ oder Brustbereich bzw. deren Unterwäsche – das sogenannte Upskirting – mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder 720 Tagessätzen; das Verbreiten solcher Aufnahmen ist ebenfalls strafbar.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

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