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Modernisierung des Eisenbahn‑ und Unfalluntersuchungsrechts
Ministerialentwurf vom 02.09.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Eisenbahngesetz und das Unfalluntersuchungsgesetz, führt einheitliche Sicherheitsstandards, neue Berichtspflichten und klare Zuständigkeiten ein sowie detaillierte Kosten‑ und Genehmigungsregeln für Betreiber und Akteure im Schienennetz.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/3/2020XXVII
Schienentransport

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Eisenbahngesetz und das Unfalluntersuchungsgesetz, führt einheitliche Sicherheitsstandards, neue Berichtspflichten und klare Zuständigkeiten ein sowie detaillierte Kosten‑ und Genehmigungsregeln für Betreiber und Akteure im Schienennetz.

Schwerpunkte

  • Der "Stand der Technik" wird definiert: Er umfasst aktuelle, wissenschaftlich geprüfte technologische Verfahren und deren verhältnismäßige Anwendung.
  • Der Begriff "Akteure" wird eingeführt und umfasst Eisenbahnunternehmen, Hersteller, Instandhaltungsbetriebe, Halter, Dienstleister, Beförderer, Absender, Empfänger, Verlader, Entlader, Befüller und Entleerer.
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

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