Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Patentanwaltsgesetz an ein EuGH‑Urteil an: Kanzleisitz kann EU‑weit sein, Gesellschafterstruktur wird erweitert, und es werden neue Prüfverfahren für künftige Regelungen eingeführt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/11/2020XXVII
Notar
Rechtsanwalt
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Patentanwaltsgesetz an ein EuGH‑Urteil an: Kanzleisitz kann EU‑weit sein, Gesellschafterstruktur wird erweitert, und es werden neue Prüfverfahren für künftige Regelungen eingeführt.Schwerpunkte
- Der Kanzleisitz von Patentanwälten darf nun in jedem EU‑, EWR‑ oder Schweizer Staat liegen, nicht mehr nur in Österreich.
- Gesellschafter von Patentanwalts‑Gesellschaften können künftig auch natürliche Personen und Unternehmen aus EU/EWR/Schweiz sein, sofern sie mit Patentanwälten beruflich zusammenarbeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.