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Aussetzung der KBG‑Rückzahlung für 2015/2016
Ministerialentwurf vom 10.09.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf 2020 ändert das Kinderbetreuungsgeldgesetz, indem er die Rückzahlung von KBG‑Krediten für das Jahr 2015/2016 aussetzt, um Familien während der COVID‑19‑Krise zu entlasten. Der Staat verzichtet damit auf rund 4 Mio. € an Einnahmen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend9/11/2020XXVII
Familie

Zusammenfassung

Der Entwurf 2020 ändert das Kinderbetreuungsgeldgesetz, indem er die Rückzahlung von KBG‑Krediten für das Jahr 2015/2016 aussetzt, um Familien während der COVID‑19‑Krise zu entlasten. Der Staat verzichtet damit auf rund 4 Mio. € an Einnahmen.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf fügt in § 49 Abs. 23 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes einen neuen Satz ein, der die Festsetzung von Rückzahlungsansprüchen für das Jahr 2015 und 2016 ausschließt.
  • Die Regelung bezieht sich auf Abgaben, die nach den alten Fassungen von § 18 und § 21 entstanden sind, d. h. auf Rückzahlungsbeträge, die auf Einkommen aus 2015/2016 basieren.
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH) © Parlamentsdirektion

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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