Novelle zum E‑Government‑Gesetz und Passgesetz – Einführung und Ausbau des elektronischen Identitätsnachweises (E‑ID)
Ministerialentwurf vom 13.09.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das E‑Government‑Gesetz und das Passgesetz, um den elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) zu stärken: Er definiert neue Abläufe für die Erstellung einer Personenbindung, erweitert Datenübermittlungen an Dritte und hebt das Widerspruchsrecht nach DSGVO auf.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/14/2020XXVII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das E‑Government‑Gesetz und das Passgesetz, um den elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) zu stärken: Er definiert neue Abläufe für die Erstellung einer Personenbindung, erweitert Datenübermittlungen an Dritte und hebt das Widerspruchsrecht nach DSGVO auf.Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert die "Verwendung des E‑ID" (Z 10a) als Auslösen einer Personenbindung entweder über eine qualifizierte elektronische Signatur oder einen sicherheitstechnisch gleichwertigen Vorgang.
- Bei Nutzung des E‑ID über den gleichwertigen Vorgang muss die verschlüsselte Stammzahl im E‑ID gespeichert werden, weil sie nicht vom VDA übermittelt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.