<!--[-->Novelle zum E‑Government‑Gesetz und Passgesetz – Einführung und Ausbau des elektronischen Identitätsnachweises (E‑ID)<!--]-->
Novelle zum E‑Government‑Gesetz und Passgesetz – Einführung und Ausbau des elektronischen Identitätsnachweises (E‑ID)
Ministerialentwurf vom 13.09.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das E‑Government‑Gesetz und das Passgesetz, um den elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) zu stärken: Er definiert neue Abläufe für die Erstellung einer Personenbindung, erweitert Datenübermittlungen an Dritte und hebt das Widerspruchsrecht nach DSGVO auf.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/14/2020XXVII
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das E‑Government‑Gesetz und das Passgesetz, um den elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) zu stärken: Er definiert neue Abläufe für die Erstellung einer Personenbindung, erweitert Datenübermittlungen an Dritte und hebt das Widerspruchsrecht nach DSGVO auf.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert die "Verwendung des E‑ID" (Z 10a) als Auslösen einer Personenbindung entweder über eine qualifizierte elektronische Signatur oder einen sicherheitstechnisch gleichwertigen Vorgang.
  • Bei Nutzung des E‑ID über den gleichwertigen Vorgang muss die verschlüsselte Stammzahl im E‑ID gespeichert werden, weil sie nicht vom VDA übermittelt wird.
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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