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Geldwäschenovelle 2019 – Stärkung der Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung
Ministerialentwurf vom 11.11.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Geldwäschebekämpfung, indem er neue Entzugsgründe für Gewerbeberechtigungen einführt, Sorgfaltspflichten für bestimmte Berufsgruppen erweitert und die Zusammenarbeit von Behörden verbessert.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort11/12/2019XXVII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Geldwäschebekämpfung, indem er neue Entzugsgründe für Gewerbeberechtigungen einführt, Sorgfaltspflichten für bestimmte Berufsgruppen erweitert und die Zusammenarbeit von Behörden verbessert.

Schwerpunkte

  • Die Gewerbeberechtigung wird entzogen, wenn ein Unternehmer einen Mittelsmann einer nach § 13 ausgeschlossenen Person einsetzt; bei juristischen Personen kann die Behörde eine Frist setzen, um den Mittelsmann zu entfernen.
  • Für bestimmte Gewerbetreibende (Handel, Kunsthandel, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler) gelten erweiterte Sorgfaltspflichten, wenn Bargeld‑ oder Unbare Transaktionen von mindestens 10 000 € durchgeführt werden.
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Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

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