<!--[-->EU‑Angleichung des Fondsrechts – neue Pre‑Marketing‑, Rückgabe‑ und Meldepflichten<!--]-->
EU‑Angleichung des Fondsrechts – neue Pre‑Marketing‑, Rückgabe‑ und Meldepflichten
Ministerialentwurf vom 11.10.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das österreichische Fondsrecht an EU‑Richtlinien an: Er führt Pre‑Marketing‑Regeln, neue Rückgabe‑ und Behaltedauern für Immobilienfonds, erweiterte Meldepflichten für OGAW und ein neues Gebühren‑ sowie Sanktionssystem ein.
Bundesministerium für Finanzen10/12/2020XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das österreichische Fondsrecht an EU‑Richtlinien an: Er führt Pre‑Marketing‑Regeln, neue Rückgabe‑ und Behaltedauern für Immobilienfonds, erweiterte Meldepflichten für OGAW und ein neues Gebühren‑ sowie Sanktionssystem ein.

Schwerpunkte

  • Einführung einer neuen Pre‑Marketing‑Regelung, die es AIF‑Managern erlaubt, potenzielle professionelle Anleger zu informieren, jedoch ohne Zeichnungsformulare oder verbindliche Angebote bereitzustellen.
  • Festlegung, dass ein AIFM nur dann registriert wird, wenn er die Voraussetzungen von § 1 Abs. 5 erfüllt; die Registrierung kann bei falschen Angaben widerrufen werden.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



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