Einführung von Teilrechtsfähigkeit und Digitalisierung im österreichischen Schul- und Hochschulwesen
Ministerialentwurf vom 13.10.2020Zusammenfassung
Der Entwurf verleiht Schulen und Pädagogischen Hochschulen Teilrechtsfähigkeit für EU‑Förderprogramme, erhöht die Schwelle für Vertragsabschlüsse auf 400 000 €, führt IT‑gestützten Unterricht, Semesterzeugnisse und neue Regeln zur elektronischen Kommunikation ein.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/14/2020XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Entwurf verleiht Schulen und Pädagogischen Hochschulen Teilrechtsfähigkeit für EU‑Förderprogramme, erhöht die Schwelle für Vertragsabschlüsse auf 400 000 €, führt IT‑gestützten Unterricht, Semesterzeugnisse und neue Regeln zur elektronischen Kommunikation ein.Schwerpunkte
- Schulen erhalten Teilrechtsfähigkeit, um im eigenen Namen an EU‑Förderprogrammen (z. B. Erasmus+) teilzunehmen; die Schwelle für Vertragsabschlüsse wird von 363 000 € auf 400 000 € erhöht.
- Ein neuer § 14a definiert den IT‑gestützten Unterricht, der digitale Endgeräte und Lernplattformen als Arbeitsmittel einbezieht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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