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Einrichtung einer nationalen Zertifizierungsstelle für Atemschutzmasken
Ministerialentwurf vom 20.10.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Maß‑ und Eichgesetz um § 6, der das BEV verpflichtet, eine Zertifizierungsstelle mit Prüflabor für Atemschutzmasken einzurichten, um schnelle Prüfungen und langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/21/2020XXVII
Maße und Gewichte

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Maß‑ und Eichgesetz um § 6, der das BEV verpflichtet, eine Zertifizierungsstelle mit Prüflabor für Atemschutzmasken einzurichten, um schnelle Prüfungen und langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Schwerpunkte

  • Das BEV muss eine Zertifizierungsstelle mit eigenem Prüflabor für Atemschutzmasken einrichten.
  • Die Einrichtung soll sowohl verkürzte Prüfungen (2‑3 Tage) als auch vollständige Konformitätsbewertungen nach EU‑Verordnung 2016/425 ermöglichen.
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



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