Einrichtung einer nationalen Zertifizierungsstelle für Atemschutzmasken
Ministerialentwurf vom 20.10.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Maß‑ und Eichgesetz um § 6, der das BEV verpflichtet, eine Zertifizierungsstelle mit Prüflabor für Atemschutzmasken einzurichten, um schnelle Prüfungen und langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/21/2020XXVII
Maße und Gewichte
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Maß‑ und Eichgesetz um § 6, der das BEV verpflichtet, eine Zertifizierungsstelle mit Prüflabor für Atemschutzmasken einzurichten, um schnelle Prüfungen und langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Das BEV muss eine Zertifizierungsstelle mit eigenem Prüflabor für Atemschutzmasken einrichten.
- Die Einrichtung soll sowohl verkürzte Prüfungen (2‑3 Tage) als auch vollständige Konformitätsbewertungen nach EU‑Verordnung 2016/425 ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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