Anpassung der Rechtsanwaltsordnung & EIRAG für britische Anwälte nach Brexit
Ministerialentwurf vom 21.10.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Rechtsanwaltsordnung und das EIRAG, um britischen Rechtsanwälten, die vor dem 1. Jänner 2021 eingetragen waren und das Aufenthaltsrecht nach Art. 15 des Austrittsabkommens besitzen, das Weiterarbeiten in Österreich zu ermöglichen und regelt zudem die Behandlung von Entlohnungsansprüchen für Amtsverteidiger.Bundesministerium für Justiz10/22/2020XXVII
Notar
Rechtsanwalt
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Rechtsanwaltsordnung und das EIRAG, um britischen Rechtsanwälten, die vor dem 1. Jänner 2021 eingetragen waren und das Aufenthaltsrecht nach Art. 15 des Austrittsabkommens besitzen, das Weiterarbeiten in Österreich zu ermöglichen und regelt zudem die Behandlung von Entlohnungsansprüchen für Amtsverteidiger.Schwerpunkte
- Der Antrag ergänzt § 1 Abs. 3 RAO um eine Regelung, die britischen Staatsangehörigen mit Daueraufenthaltsrecht nach Art. 15 des Austrittsabkommens die Möglichkeit gibt, weiterhin als Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärter tätig zu sein.
- Eine ergänzende Formulierung in § 34 Abs. 5 RAO regelt, dass die oben genannte Ausnahme nur für Personen gilt, die vor dem 1. Jänner 2021 in die jeweilige Liste eingetragen wurden.
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