Reduktion der Meldetermine und Stärkung des Datenschutzes im Ausbildungspflichtgesetz
Ministerialentwurf vom 29.10.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ausbildungspflichtgesetz, um den bürokratischen Aufwand für Schulen zu senken, den Datenschutz zu stärken und die Meldetermine von vier auf drei pro Jahr zu reduzieren.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/30/2020XXVII
Bildung
junger Mensch
Organisation des Unterrichtswesens
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ausbildungspflichtgesetz, um den bürokratischen Aufwand für Schulen zu senken, den Datenschutz zu stärken und die Meldetermine von vier auf drei pro Jahr zu reduzieren.Schwerpunkte
- Die Steuerungsgruppe erstellt und prüft halbjährlich eine Liste von Bildungs‑ und Ausbildungsmaßnahmen, die für die Erfüllung der Ausbildungspflicht anerkannt sind.
- Schulen, Lehrlingsstellen und nicht‑AMS‑beauftragte Ausbildungsanbieter übermitteln die Daten verschlüsselt mit den bereichsspezifischen Personenkennzeichen „Amtliche Statistik“ (vbPK‑AS) und „Zur Person“ (vbPK‑ZP) oder, falls diese fehlen, mit der Sozialversicherungsnummer.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.