Bundesgesetz zur finanziellen Absicherung des österreichisch‑jüdischen Kulturerbes
Ministerialentwurf vom 29.11.2020Zusammenfassung
Das Bundesgesetz legt fest, dass der Bund jährlich vier Millionen Euro an die Israelitische Religionsgesellschaft zahlt, um jüdische Einrichtungen zu schützen, das Kulturerbe zu pflegen, das Gemeindeleben zu erhalten, den interreligiösen Dialog zu fördern und Jugendprojekte zu unterstützen. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise, wird durch regelmäßige Berichte und Prüfungen kontrolliert und kann bei fehlender Nachweisführung zurückgefordert werden.Bundeskanzleramt11/30/2020XXVII
Kunst
Religion
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz legt fest, dass der Bund jährlich vier Millionen Euro an die Israelitische Religionsgesellschaft zahlt, um jüdische Einrichtungen zu schützen, das Kulturerbe zu pflegen, das Gemeindeleben zu erhalten, den interreligiösen Dialog zu fördern und Jugendprojekte zu unterstützen. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise, wird durch regelmäßige Berichte und Prüfungen kontrolliert und kann bei fehlender Nachweisführung zurückgefordert werden.Schwerpunkte
- Der Bund zahlt jährlich vier Millionen Euro an die Israelitische Religionsgesellschaft, um den Schutz von Einrichtungen, die Erhaltung des Kulturerbes, das Gemeindeleben, den interreligiösen Dialog und Jugendprojekte zu unterstützen.
- Die Auszahlung erfolgt in vier gleichen Teilbeträgen von je einer Million Euro zum Ende der Monate März, Juni, September und November durch das Bundeskanzleramt.
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