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Umfassende Reform des österreichischen Hochschulrechts (2021/2022)
Ministerialentwurf vom 30.11.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Universitäts‑, Qualitätssicherungs‑ und Hochschulgesetz, führt neue Regelungen zu interuniversitären Einheiten, Mindeststudienleistungen, elektronischen Prüfungen und Ghostwriting‑Strafbestimmungen ein.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/1/2020XXVII
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Universitäts‑, Qualitätssicherungs‑ und Hochschulgesetz, führt neue Regelungen zu interuniversitären Einheiten, Mindeststudienleistungen, elektronischen Prüfungen und Ghostwriting‑Strafbestimmungen ein.

Schwerpunkte

  • Einführung interuniversitärer Organisationseinheiten, die Kooperationen in Lehre, Forschung und Verwaltung ermöglichen.
  • Festlegung einer Mindeststudienleistung von mindestens 24 ECTS‑Punkten in den ersten vier Semestern sowie Einführung von Unterstützungsleistungen bei Unterschreitung.
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Faßmann Heinz, Dr.

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